FAQ

Versicherer im Raum der Kirchen (VRK)

Die Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) ist eine Versicherung, die vom Bund als Rückversicherung zu jedem einzelnen Mitglied abgeschlossen wird. Sie sichert besonders schwere Fälle ab, durch welche das Gesamtvermögen der Solidago empfindlich gestört oder komplett aufgebraucht würde. Sie ist Voraussetzung für die Anerkennung der Solidago als "sonstige Absicherung" lt. Sozialgesetzbuch.

Der Bund zahlt für ein Jahr im voraus die Versicherungsbeiträge für jedes Mitglied. Die Rückerstattung erfolgt bei Nichtinanspruchnahme erst 10 Monate nach Ablauf des Jahres. Somit ergibt sich fortlaufend ein Finanzierungsloch von 18 Monaten im Voraus, die sogenannte VRK-Walze. Da diese Vorfinanzierung nicht aus Mitteln der Solidago zweckentfremdet werden darf, wurde ab 2025 für Neumitglieder eine Einmalzahlung von 800 EUR eingeführt. Diese kann auf 20 Monatsraten zu je 40 EUR per Dauerauftrag gestaffelt werden.

 

Zusatzvereinbarung Neumitglieder 800 € herunterladen