Vorstand
Treuhänder
Der Treuhänder prüft die Auszahlungsbegehren der Mitglieder auf Plausibilität und Vorliegen zugehöriger Belege.
Kassenwart
Der Kassenwart ist für die Führung der Kasse verantwortlich. Er sorgt dafür, dass die Solidarversprechen termingerecht eingehen und entsprechende Auszahlungen erfolgen. Zudem prüft er, ob die Konten der Mitglieder ausreichend Deckung aufweisen, bevor Auszahlungen erfolgen.
Rechnungsprüfer
Der Rechnungsprüfer schaut am Jahresende, ob alle Zahlen stimmen.
Um eine Auszahlung von deinem PGK zu erhalten, füllst du bitte das entsprechende Formular unter https://cloud.solidago-bund.de/s/xsF7CaYYyFbsr4i aus. Lade das Formular auf deinen Rechner herunter und öffne es mit dem Adobe Acrobat Reader. Füllst du nun alle violett hinterlegten Felder aus, wird der Rest automatisch errechnet und ausgefüllt.
Folgende Felder musst du ausfüllen:
- Gemeinschaft
- Datum des Antrags
- deine Mitgliedsnummer
- Absender (deine Adresse)
- Kassenwart
- Anna Thuns, Henriettenstraße 47, 9112 Chemnitz
oder - Jochen Rudolph, Ulmenstraße 53, 09112 Chemnitz
- Anna Thuns, Henriettenstraße 47, 9112 Chemnitz
- Belege: Datum, Betrag in entsprechender Kategorie
- IBAN
- Ort, Datum
- Unterschrift
Das Formular speicherst du bitte ausgefüllt (die Unterschrift reicht auf dem Ausdruck) in der Cloud in deinem Mitgliedsverzeichnis unter Rechnungen/JAHR/QUARTAL, z. B. Jochen Rudolph/2025/Q3. Zudem druckst du es aus und sendest es rechtzeitig vor Ende des Quartals mit allen Originalbelegen an
Jochen Rudolph
Jägerschlößchenstr. 17a
09125 Chemnitz
Deine Auszahlung erfolgt zeitnah nachdem alles o. g. bei uns eingegangen ist (Beschluss vom 16.06.2025).
Tipp: Wenn sich im oben verlinkten Originalformular nichts geändert hat, kannst du ein bereits gespeichertes Exemplar kopieren und nur die entsprechenden neuen Daten eintragen. Das spart etwas Arbeit beim Ausfüllen ;)
Das Konto der Gruppe KULA lautet wie folgt:
IBAN DE28 4306 0967 1290 5114 00 (zum Kopieren: DE28430609671290511400)
BIC GENODEM1GLS
Bitte trage in den Verwendungszweck unbedingt deinen Namen ein, damit die von Dir überwiesenen Beträge auch richtig zugeordnet werden können! Das sieht dann so aus:
Solidarbeitrag MAX MUSTERMANN*
Wichtig: bitte beachte auch die Infos zum Startbeitrag bei Neueintritt
* hier gehört natürlich Dein Name hin
Ein Hilfegesuch wird erforderlich, wenn
- [an die Gruppe] ein Mitglied eine anstehende, ungeplante Ausgabe nicht mit dem angesparten Geld von seinem persönlichen Gesundheitskonto begleichen kann,
- [an die Region] eine anstehende, ungeplante Ausgabe eines Mitgliedes sogar die Rücklagen im lokalen Solidarfonds der Gruppe übersteigt oder
- [an den Bund] wenn sogar die Rücklagen der Solidarfonds aller Gruppen der Region eine unerwartete Ausgabe eines Mitgliedes nicht decken können.
Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind über ein Mitglied mitversicherbar. Entstehende Mehrausgaben sollten bei der Wahl des monatlichen Solidarbeitrages natürlich berücksichtigt werden. Eine Versicherungskarte ist für jedes Kind separat beantragbar.
Ab wann ein Kind in der Gruppe KULA als eigenständiges Mitglied gelten muss, wird noch entschieden. Gesetzlich gilt dies mit Ende der ersten Ausbildung, spätestens ab Vollendung des 25. Lebensjahres.
Ein Kind, welches sich in einem Arbeitsverhältnis befindet, ist über diesen gesetzlich versichert. Somit entfällt in dieser Zeit die Versicherung über die Solidago. Ratsam kann hier sein, kostenintensive Behandlungen unter diesen Bedingungen wahrzunehmen.
Hinweis: Für Einzelunternehmer kann es finanziell sinnvoll sein, das Kind über eine bestehende private KV zu versichern, da diese Ausgaben bei Ermittlung der Einkommenssteuer vollständig geltend gemacht werden können.
Alle aktuellen Kontakte und Ansprechpartner findest du hier:
https://service.solidago-bund.de/support/solutions/articles/101000530529-kontakte-bundesverband (Anmeldung im Mitgliederportal Solidago erforderlich)
25% deines monatlichen Solidarbeitrages fließen in den lokalen Solidarfond (LSF). Das ist kein eigenes Bankkonto, sondern nur ein gedankliches Konstrukt.
Dieser Fond bedient Hilfegesuche, welche
- von KULA-Gruppenmitgliedern (lokal) kommen, die ihre Gesundheitsausgaben aus ihrem eigenen persönlichen Gesundheitskonto nicht decken kann, z. B. ungeplante Ausgaben durch Unfall oder
- von einer anderen Grupper aus der Region (regional) kommen, deren eigener lokaler Solidarfond nicht ausreicht, um ungeplante Ausgaben innerhalb der Gruppe decken zu können oder
- von einer Gruppe, die ein bundesweites Hilfegesuch stellt.
Das Mitgliederportal der Solidago ist erreichbar unter https://service.solidago-bund.de . Hier hinterlegst und aktualisierst du deine persönlichen Daten. Zudem bekommst du ganz viele Informationen und stets aktuelle Formulare (z. B. Solidarversprechen).
Den Zugang zum Mitgliederportal erhältst du mit deiner Anmeldung in der Solidago auf die angegebene E-Mailadresse. In dieser Mail befindet sich ein wenige Tage gültiger Aktivierungslink. Solltest du diese Zeit verpasst haben, kannst du über die Funktion "Passwort vergessen" unter Angabe deiner hinterlegten E-Mail Zugang erhalten.
Falls du gar keinen Account hast oder unsicher bist, schreibst du bitte eine E-Mail an
Name | Nr. | Beitritt | Status | Amt | Pate |
Achim Pochert | 309 | 01.08.2022 | Mitglied | Rebekka | |
Antje Schmidt | 693 | 01.09.2022 | Mitglied | Treuhänder | |
Anna Thuns | 991 | 01.03.2024 | Mitglied | Kassenwart | René |
Anne Ruitz | 821 | 01.03.2024 | Mitglied | Terminmanagement | Jochen |
Claudia Fenzl | 765 | 01.12.2022 | Mitglied | Jana | |
Heike Barthel | 759 | 01.01.2023 | Mitglied | Vorstand | Johannes |
Jana Schliwinski | 680 | 01.08.2022 | Mitglied | Claudia | |
Jerome Anders | 681 | 01.08.2022 | Student | ||
Jochen Rudolph | 773 | 01.01.2023 | Mitglied | Kassenwart | Anne |
Johannes Lülsdorf | 694 | 01.08.2022 | Mitglied | Treuhänder, 2. Vorstand | Heike |
René Schliwinski | 684 | 01.09.2022 | Mitglied | Treuhänder | Anna |
Rebekka Juganov | 955 | 01.04.2024 | Mitglied | Rechnungsprüfer | Achim |
Hier erfährst du mehr über die Ämter in der Gruppe.
Der monatliche Solidarbeitrag ist der Anteil des monatlichen Solidarversprechens, der pro Monat nach Abzug der Verwaltungsbeiträge übrig bleibt.
Der Solidarbeitrag setzt sich zusammen aus folgenden Komponenten:
- 60% Anteil persönliches Gesundheitskonto (PGK)
- 25% Lokaler Solidarfond (LSF)
- 10% Bundesweiter Solidarfond (BSF)
- 5% Rückversicherung (VRK)

Der Verwaltungsbeitrag ist der Anteil am monatlichen Solidarbeitrag, welcher für notwendige Verwaltungsaufgaben anfällt.
Er setzt sich wie folgt zusammen:
- Bund - 15€
- lokal - 10€
Der Bund finanziert hiervon z. B. die Rückversicherung. In der Gruppe KULA wird der lokale Anteil für laufende Kosten wie Kontoführungsgebühren, IT und Fahrt-/Übernachtungskosten bei Teilnahme an Versammlungen genutzt.
Das Solidarversprechen ist der Geldbetrag, welcher monatlich auf das Bankkonto der Gruppe KULA überwiesen wird. Die Höhe des jährlichen Solidarversprechens sollte 10% des Einkommens sein. Ein Zwölftel davon ergibt das monatliche Solidarversprechen.
Dieser Betrag setzt sich aus folgenden Anteilen zusammen:
- Verwaltungsbeiträge (Bund: VWB, lokal: VWL)
- Monatlicher Solidarbeitrag
Das monatliche Solidarversprechen wird bis zum 30. November des laufenden Jahres für das kommende Jahr stets neu festgelegt. Es soll (10% des Jahresnettolohns)/12 pro Monat betragen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Mindestwert für den monatlichen Solidarbeitrag bei 150EUR liegt.
HINWEIS: Wird das Solidarversprechen nicht rechtzeitig abgegeben, wird das bisherige Versprechen mit einem Aufschlag von 10% automatisch für das nächste Jahr festgelegt (Beschluss aus 2025-06).
Dein persönliches Gesundheitskonto speist sich aus 60% des Solidarbeitrag. Dieses Konto dient dazu, die laufenden Konsten deiner Gesundheitsprävention sowie planbare Behandlungen zu finanzieren. Falls Du also stets geringe Präventionskosten hast, im nächsten Jahr jedoch eine Zahnbehandlung planst, solltest Du im kommenden Solidarversprechen eine Erhöhung deines Solidarbeitrages einplanen, um diese Zusatzkosten zu decken.
Für planbare Behandlungen ist eine Überziehung dieses Kontos nicht vorgesehen.
Der Startbeitrag bei Neueintritt ist 50,00 EUR. Bitte überweise diesen getrennt und weise im Verwendungszweck
Max Mustermann*, Startbeitrag
aus, damit die Zuordnung leicht fällt und keine Rückfragen nötig werden! Du entlastest damit die Kassenwarte ;)
Die Bankverbindung, auf die der Startbeitrag überwiesen wird, ist die gleiche wie für deinen Mitgliedsbeitrag.
* hier gehört natürlich dein Name hin
Die Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) ist eine Versicherung, die vom Bund als Rückversicherung zu jedem einzelnen Mitglied abgeschlossen wird. Sie sichert besonders schwere Fälle ab, durch welche das Gesamtvermögen der Solidago empfindlich gestört oder komplett aufgebraucht würde. Sie ist Voraussetzung für die Anerkennung der Solidago als "sonstige Absicherung" lt. Sozialgesetzbuch.
Der Bund zahlt für ein Jahr im voraus die Versicherungsbeiträge für jedes Mitglied. Die Rückerstattung erfolgt bei Nichtinanspruchnahme erst 10 Monate nach Ablauf des Jahres. Somit ergibt sich fortlaufend ein Finanzierungsloch von 18 Monaten im Voraus, die sogenannte VRK-Walze. Da diese Vorfinanzierung nicht aus Mitteln der Solidago zweckentfremdet werden darf, wurde ab 2025 für Neumitglieder eine Einmalzahlung von 800 EUR eingeführt. Diese kann auf 20 Monatsraten zu je 40 EUR per Dauerauftrag gestaffelt werden.
Die Aufnahmeunterlagen für den Mitgliedsantrag bestehen aus
- dem Aufnahmeantrag
- der Einwilligung zur Datenverarbeitung
- der Verpflichtung zur Vertraulichkeit
- deinem ersten Solidarversprechen für das Jahr deines Eintritts
- einer Kopie der Vorder- und Rückseite deines Personalausweises
- einem ausreichend frankierten Brief, um diese Unterlagen weiterzuleiten
Aufnahmeantrag
Einwilligung zur Datenverarbeitung
Verpflichtung zur Vertraulichkeit
Solidarversprechen
Zusatzvereinbarung Neumitglieder 800 € herunterladen
Die Voraussetzungen für einen positiven Aufnahmebescheid sind:
- mindestens 6 Monate Teilnahme an den Treffen der Gruppe,
- ein formloser Aufnahmeantrag an die Gruppe und
- die einfache Mehrheit der Mitglieder bei der Abstimmung zum Antrag.
Deinerseits sind folgende weitere Herausforderungen zu meistern:
- Du bist Selbstständig oder Freiberufler (die Anmeldung der Arbeitnehmer zur gesetzl. KV ist aktuell noch nicht über die Solidago möglich)
- Du kannst zum Starttermin deiner Solidago-Mitgliedschaft aus deiner bisherigen KV austreten (beachte die Kündigungsfristen)
- Du kannst eine bestehende Pflegepflichtversicherung nachweisen
In der Gruppe KULA stimmen alle Mitglieder gleichberechtigt über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes ab. Die Voraussetzungen für einen positiven Bescheid kannst Du im Aufnahmeprozess nachlesen.
Die Gruppe KULA ist noch sehr jung. Aktuell haben wir daher keine Kapazität für neue Mitglieder. Aber schaue gern immer mal wieder vorbei!
Solidago setzt sich aus vielen regionalen Gruppen zusammen. Der Gedanke ist, in gegenseitigem Vertrauen und Offenheit eine Gemeinschaft zu gestalten, die den unverhersehbaren Krankheitsfall des Einzelnen abfedert. Hierzu gehört, dass wir uns monatlich treffen und uns zu unserem Gesundheitsstand, geplanten Maßnahmen usw. austauschen.
Vertrauen spielt auch bei neuen Mitgliedern eine große Rolle. Damit dieses entsehen kann und damit auch Du schauen kannst, ob dieses Modell überhaupt etwas für Dich ist, haben wir in der Gruppe KULA eine Frist von 6 Monaten beschlossen, in welcher Du regelmäßig als Beobachter an den Treffen teilnehmen kannst. Danach kannst du einen formlosen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Diesen stellst Du an die Gruppe.
Wird Dein Antrag auf Mitgliedschaft von der Gruppe bejat, füllst du alle Antragsunterlagen aus und gibst diese an Johannes weiter. Nimm dazu Kontakt zu ihm auf um zu klären, an welche Adresse deine Post geschickt wird!
Du kannst Deine alte Versicherung bereits fristgerecht kündigen. Hierzu musst Du noch keine Bescheinidungen einer neuen Versicherung nachweisen.
Sobald Du alle Antragsunterlagen ausgefüllt hast und wir alles unterschrieben an die Bundesgeschäftsstelle weitergeleitet haben, bekommst du etwa 2 Wochen nach Absenden Deiner Unterlagen schriftlich die Bescheinigung deiner Folgeabsicherung. In dieser ist die wichtige Formulierung
Die Mitgliedschaft im SOLIDAGO Bundesverband Solidargemeinschaft für Gesundheit e.V. gilt nach § 176 SGB V als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V und als ein mit dem Anspruch auf freie Heilfürsorge oder einer Beihilfeberechtigung vergleichbarer Anspruch im Sinne des § 193 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 des
Versicherungsvertragsgesetzes
enthalten, auf welche die Versicherungen Wert legen.
Die Antragsunterlagen sendest Du bitte an Johannes. Bitte nimm dazu Kontakt zu ihm auf, um die Adresse für Deine Post abzusprechen!