FAQ

Ist mein Kind mitversichert?

Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind über ein Mitglied mitversicherbar. Entstehende Mehrausgaben sollten bei der Wahl des monatlichen Solidarbeitrages natürlich berücksichtigt werden. Eine Versicherungskarte ist für jedes Kind separat beantragbar.

Ab wann ein Kind in der Gruppe KULA als eigenständiges Mitglied gelten muss, wird noch entschieden. Gesetzlich gilt dies mit Ende der ersten Ausbildung, spätestens ab Vollendung des 25. Lebensjahres.

Ein Kind, welches sich in einem Arbeitsverhältnis befindet, ist über diesen gesetzlich versichert. Somit entfällt in dieser Zeit die Versicherung über die Solidago. Ratsam kann hier sein, kostenintensive Behandlungen unter diesen Bedingungen wahrzunehmen.

 

Hinweis: Für Einzelunternehmer kann es finanziell sinnvoll sein, das Kind über eine bestehende private KV zu versichern, da diese Ausgaben bei Ermittlung der Einkommenssteuer vollständig geltend gemacht werden können.